Antworten auf die meistgestellten Fragen
Hier haben wir eine Sammlung häufiger Fragen zur Genossenschaft zusammengetragen. Sollte Deine Frage nicht dabei sein, wende Dich bitte an uns!
Eine Mitgliedschaft kannst Du hier ganz einfach online beantragen.
Als Mitglied wirst du Miteigentümer:in der Inselgenossenschaft Helgoland eG und ermöglichst unsere Vision langfristig.
Mit einem Genossenschaftsanteil wirst du Miteigentümer:in. Somit hast du ein Stimmrecht und kannst den Kurs unserer Genossenschaft basisdemokratisch mit beeinflussen. Denn jedes Mitglied hat auch grundsätzlich eine Stimme!
Ein Anteil hat den Nennwert von 150,00 EUR. Es ist möglich, als Privatperson, als Unternehmen, Stiftung, Universität oder sonstige Rechtsform Mitglied zu werden.
Und selbstverständlich können mehrere Anteile pro Mitglied gezeichnet werden!
Wir freuen uns über jedes Mitglied und jeden Anteil, aber um unsere Projekte umsetzen zu können, benötigen wir natürlich auch entsprechendes Eigenkapital. Daher bedanken wir uns schon hier und jetzt, wenn du uns auch mit
dem Erwerb von mehreren Anteilen unterstützt und Vertrauen in die Sache hast!
Grundsätzlich gilt, dass Anteile:
- von jeder voll geschäftsfähigen Person
- und für andere Personen (z.B. Kinder, Angehörige, Freunde) gezeichnet, also verschenkt, werden können.
Welche Person die Einlage tätigt ist unerheblich, solange auf dem Überweisungsträger ersichtlich ist, für welche Mitgliedschaft (für welche Person/Firma) die Einlage getätigt wurde. Für diesen Spezialfall bitten wir um separate
Kontaktaufnahme unter
info@inselgenossenschaft.de.
Minderjährige Zeichner besitzen kein eigenes Stimmrecht. Bis die Volljährigkeit erreicht ist, kann eine andere Person (meist ein Elternteil) das Stimmrecht in Vertretung ausüben. Eine Person kann neben dem eigenen Stimmrecht
jedoch nur für jeweils zwei weitere Personen das Stimmrecht ausüben.
Als Mitglied entscheidest du frei, wie aktiv du dich in unserer Inselgenossenschaft beteiligen willst, jedoch wollen wir eine lebendige Genossenschaft sein, die ihre Mitglieder auch durch das eigene Netzwerk fördert.
Wir freuen uns daher über jede Unterstützung – sprich uns gerne an, wenn du Ideen oder Anregungen hast oder mit deinen Fähigkeiten mithelfen möchtest!
- Davon lebt die Idee. Davon lebt die Insel.
Ein Anteil und damit die Mindesteinlage kostet 150,00 EUR.
Eine Gewinnausschüttung ist voraussichtlich ab dem 3. Geschäftsjahr möglich, sofern die Generalversammlung das beschließt. Üblich ist es, die ersten 3-5 Jahre Überschüsse in der Unternehmung zu belassen, um die Betriebssicherheit sicherzustellen.
- Mitglieder haften nur mit ihrer Einlage.
- Es gibt keine Nachschusspflicht.
Die Mitglieder haben mit der Gründungsversammlung die Satzung beschlossen. Es gibt eine Staffelung der Stimmrechte:
- Einlagen bis 49.950 EUR (1-333 Anteile): 1 Stimme
- Einlagen von 50.100 EUR – 99.900 EUR (334- 666 Anteile): 2 Stimmen
- Einlagen ab 100.050 EUR (667 Anteile): 3 Stimmen
Vgl. Satzung:
„Jedes Mitglied hat eine Stimme. Mehrstimmrecht für Mitglieder, die den Geschäftsbetrieb besonders fördern gem. § 43 Abs. 3 Nr. 1 GenG wird unter folgenden Bedingungen gewährt:
Eine weitere Stimme (doppeltes Stimmrecht) erhält, wer den Geschäftsbetrieb besonders fördert, in dem er sich mit mindestens 334 Anteilen erhalten beteiligt. Zwei weitere Stimmen (dreifaches Stimmrecht) erhält, wer den Geschäftsbetrieb besonders fördert, in dem er sich mit mindestens 667 Anteilen beteiligt.“
Die unmittelbare „Rendite“ bei einer Genossenschaft unserer Zielsetzung ist jedoch primär kein monetärer Ertrag, sondern dass es bald und langfristig gesichert wieder Bäcker- & Konditorwaren, sowie andere Strukturen auf der Insel geben und so die Lebensqualität, sowie damit verbunden auch die allgemeine Attraktivität der Insel wieder steigen wird.
Des Weiteren werden wir perspektivisch weitere Projekte auf der Insel umsetzen, um die sozialen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Themen auf der Insel zu adressieren.
Grundsätzlich benötigt die Inselgenossenschaft immer Eigenkapital. Und da wir eine große und lebendige Community sein möchten, freuen wir uns über jedes neue Mitglied und jeden weiter gezeichneten Anteil!
- Plan A:
Mindestens 1,3 Mio. EUR zum Kauf von geeigneten Immobilien und klassische Fremdfinanzierung/Förderung der Investitionen mittels Belastung der Liegenschaften.
Dieses Modell wird favorisiert, da so Werte geschaffen und gehalten werden. Dies klappte mit der Insolvenzmasse des ehem. Inselbäckers leider nicht, da die Due Diligence viel zu hohe Risiken aufwarf und wir unkalkulierbaren Kosten entgegengeblickt hätten.
- Plan B:
Mindestens 1,3 Mio. EUR (1,1 Mio. Investment und 200 Tsd. EUR zur anderweitigen Verrechnung) und Eintritt in ein Erbbaurecht mit der Gemeinde auf deren Liegenschaften.
- Plan C:
Kombination des Pilotprojekts mit einem parallel laufenden Projekt zu z.B. Wohnbau/Seniorenwohnen oder Energie, um ersteres Projekt in den selben Liegenschaften realisieren zu können.
Eigenkapiatal Maximal nach oben offen (für mögliche zukünftige Themen). Wird in der Regelin Kooperation mit einem Partner umgesetzt.
Wir wollen als Pilotprojekt unseren Halunder Bakker, einen modernen Lebensmittel-Betrieb samt Bäckerei, Konditorei und Vollküche mit Kantine, realisieren. Das muss alles projektiert werden und das allein ist schon eine Vollzeitaufgabe. Denn es gibt keinen Bäcker mehr auf Helgoland. Frühere Betriebserblaubnisse können nicht einfach wiederhergestellt werden – es muss alles neu geplant, geprüft, beantragt und am Ende praktisch umgesetzt werden.
Damit werden dann abern nicht nur wieder frische Bäcker- und Konditorwaren zurück auf die Insel kommen, sondern wir werden uns auch darum kümmern, den Halunder Bakker als sozialen Treffpunkt zu gestalten.
Neben diesem Pilotprojekt erlaubt es die Satzung auch in die Zukunft zu schauen, und strategische Themen, wie Energie, sozialen Wohnbau, Landschaftspflege uvm. forcieren. Für diese Vision bekommen wir von anderen Genossenschaften viel Zuspruch und Unterstützung.
Eine Genossenschaft unserer Größe hat grundsätzlich einen Aufsichtsrat als Kontrollgremium und einen Vorstand, der das operative geschäft führt. Wir haben:
- 5 ehrenamtliche Aufsichtsräte
- 2 hauptamtliche Vorstände
Die Generalversammlung wählt den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand.
Der Vorstand ist das zentrale Leitungsorgan. Seine Kernaufgabe ist dafür zu sorgen, dass die Genossenschaft wirtschaftlich gesund, rechtlich sauber und im Sinne der Mitglieder geführt wird. Er führt die Geschäfte eigenverantwortlich, aber unter Kontrolle von Aufsichtsrat und Generalversammlung.
Die Aufgaben sind umfangreich und lassen sich in mehrere Bereiche gliedern:
- Strategische Aufgaben
- Entwicklung der langfristigen Ausrichtung der Genossenschaft
- Zielsetzungen, die dem Förderzweck entsprechen (z. B. günstiger Wohnraum, gemeinsame Vermarktung, Energieversorgung, Einkaufsvorteile usw.)
- Planung von Investitionen und größerer Projekte
- Operatives Tagesgeschäft
- Organisation des laufenden Betriebs
- Leitung von Mitarbeitenden & Strukturierung klarer Abläufe
- Vertragsabschlüsse (z. B. mit Lieferanten, Kunden, Banken, etc.)
- Erstellung Wirtschaftspläne, Budgets und regelmäßige Berichte
- Finanzielle Verantwortung
- Buchführung, Jahresabschluss und Liquidität
- Überwachung der wirtschaftlichen Lage und Nachsteuerung bei Bedarf
- Vorbereitungen und Aufarbeitung von Prüfungen des Genossenschaftsverbands
- Mitgliederbezogene Aufgaben
- Umsetzung des Förderauftrags der Mitglieder
- Information von Mitgliedern über wichtige Entwicklungen
- Vorbereitung der Generalversammlung und Ausführung der dort gefassten Beschlüsse
- Entscheidung über Aufnahme oder Ausschluss von Mitgliedern (gemäß Satzung)
- Rechtliche & organisatorische Pflichten
- Sorgfaltspflicht zur Einhaltung von Gesetzen, der Satzung und von Richtlinien
- Verantwortung für Compliance, Datenschutz, Arbeitssicherheit usw.
- Repräsentation der Genossenschaft nach außen (z. B. gegenüber Behörden und Partnern oder in Verhandlungen)
- Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat
- Regelmäßige Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat
- Einholung von Genehmigungen für bestimmte Geschäfte (je nach Satzung)
- Umsetzung von Empfehlungen und Vorgaben des Aufsichtsrats
Was macht Adrian?
Adrian ist als Projektentwickler eine Art strategischer Kopf und Netzwerker im Hintergrund. Er kümmert sich vor allem um die Belange der Genossenschaft und betreut den Mitgliederbeirat und das Community-Management. Mit der
langfristigen strategischen Ausrichtung der Genossenschaft befasst, ist es seine Aufgabe, nachhaltige und resiliente Strukturen für die Genossenschaft zu schaffen, sodass Wertschöpfung ent- & bestehen und Eigentum der
Inselgenossenschaft aufgebaut, sowie vermehrt werden kann.
Was macht Mario?
Mario ist mit seinem meisterlichen Branchenwissen und seiner Berufserfahrung als Projektplaner- & leiter und als späterer Betriebsleiter vor allem mit dem Pilotprojekt, dem Halunder Bakker, beschäftigt. Das ist auch jetzt
schon eine Vollzeitstelle, da es keine Strukturen mehr gibt, auf die zurück gegriffen werden kann. Alles muss neu geplant, projektiert, berechnet, beantragt, geprüft und zuletzt umgesetzt werden. Ohne ihn gäbe es den Aufhänger
der Inselgenossenschaft nicht.
Der Aufsichtsrat ist das zentrale Kontroll- und Beratungsorgan. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Geschäftsführung zu überwachen, die Interessen der Mitglieder zu schützen und eine solide, verantwortungsvolle Entwicklung der Genossenschaft sicherzustellen.
Die Aufgaben sind durchaus vielschichtig:
- Überwachung des Vorstands. Der Aufsichtsrat überwacht, ob der Vorstand:
- wirtschaftlich sinnvoll handelt,
- die Gesetze (insbesondere das Genossenschaftsgesetz),
- die Satzung und
- die Beschlüsse der Generalversammlung einhält.
- Dazu prüft er regelmäßig: den Geschäftsverlauf, die finanzielle Situation, Risiken und strategische Weichenstellungen.
- Prüfung und Kontrolle. Der Aufsichtsrat kontrolliert konkret:
- Jahresabschluss & Lagebericht,
- Prüfungsberichte der Genossenschaftsverbände,
- Finanz- und Investitionsplanung,
- Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.
- Oft arbeitet der Aufsichtsrat dabei eng mit dem genossenschaftlichen Prüfungsverband zusammen, der gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen durchführt.
- Beratung und Unterstützung des Vorstands. Neben der Kontrolle hat der Aufsichtsrat auch eine beratende Funktion. Er unterstützt den Vorstand z. B. bei:
- strategischen Entscheidungen,
- großen Investitionen,
- wirtschaftlichen Herausforderungen.
- Die Idee ist nicht „Kontrolle gegen den Vorstand“, sondern Kontrolle und Beratung für eine gesunde Genossenschaft.
- Vertretung der Mitgliederinteressen. Die Mitglieder wählen den Aufsichtsrat – daher hat dieser die Aufgabe, ihre Interessen zu wahren. Er achtet darauf, dass:
- Transparenz herrscht,
- wirtschaftliche Stabilität gesichert bleibt,
- die genossenschaftlichen Grundprinzipien (Selbsthilfe, Selbstverwaltung, Selbstverantwortung) eingehalten werden.
- Bestellung und Abberufung des Vorstands. Eine der wichtigsten Befugnisse:
- Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand,
- schließt Anstellungsverträge,
- beurteilt dessen Arbeit,
- und kann den Vorstand bei Pflichtverstößen abberufen.
- Damit nimmt er wesentlichen Einfluss auf die Führung der Genossenschaft.
- Zusammenarbeit mit der Generalversammlung. Der Aufsichtsrat:
- erstattet der Generalversammlung Bericht über seine Tätigkeit,
- legt seine Prüfungen dar,
- gibt Empfehlungen und Stellungnahmen zu wichtigen Beschlussvorlagen (z. B. Jahresabschluss, Gewinnverteilung).
- Er ist somit ein Bindeglied zwischen Mitgliedern und Vorstand.
- Mitwirkung an grundlegenden Entscheidungen. Der Aufsichtsrat muss i.d.R. bestimmten Maßnahmen zustimmen, z. B.:
- größeren Investitionen,
- Kreditaufnahmen,
- Änderungen strategischer Ziele,
- Erwerb oder Verkauf wesentlicher Vermögenswerte.
Mit den Vorschlägen der Personen und der jetzigen Besetzung unseres Aufsichtsrats versuchten wir verschiedene gesellschaftliche Bereiche abzudecken.