Antworten auf die meistgestellten Fragen

Hier haben wir eine Sammlung häufiger Fragen zur Genossenschaft zusammengetragen. Sollte Deine Frage nicht dabei sein, wende Dich bitte an uns.
Wie ist die Genossenschaft strukturiert?

Eine Genossenschaft unserer Größe hat grundsätzlich einen Aufsichtsrat als Kontrollgremium und einen Vorstand, der das operative geschäft führt.

  • 5 ehrenamtliche Aufsichtsräte
  • 2 hauptamtliche Vorstände

Die Generalversammlung wählt den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand.

Welches Stimmrecht habe ich?

Die Mitglieder haben mit der Gründungsversammlung die Satzung beschlossen. Es gibt eine Staffelung der Stimmrechte:

  • Einlagen bis 49.950 EUR (1-333 Anteile): 1 Stimme
  • Einlagen von 50.100 EUR – 99.900 EUR (334- 666 Anteile): 2 Stimmen
  • Einlagen ab 100.050 EUR (667 Anteile): 3 Stimmen

Vgl. Satzung:

„Jedes Mitglied hat eine Stimme. Mehrstimmrecht für Mitglieder, die den Geschäftsbetrieb besonders fördern gem. § 43 Abs. 3 Nr. 1 GenG wird unter folgenden Bedingungen gewährt:

Eine weitere Stimme (doppeltes Stimmrecht) erhält, wer den Geschäftsbetrieb besonders fördert, in dem er sich mit mindestens 334 Anteilen erhalten beteiligt. Zwei weitere Stimmen (dreifaches Stimmrecht) erhält, wer den Geschäftsbetrieb besonders fördert, in dem er sich mit mindestens 667 Anteilen beteiligt.“

Welche Vorteile habe ich von einer Mitgliedschaft?

Mit der Mitgliedschaft ist der Anspruch auf eine Gewinnausschüttung verbunden, wenn die Generalversammlung diese beschließt.

Die unmittelbare „Rendite“ ist jedoch, dass es bald und langfristig gesichert wieder Bäcker- & Konditorwaren auf der Insel geben wird und so die Lebensqualität, sowie damit verbunden auch die allgemeine Attraktivität der Insel wieder steigen wird.

Des Weiteren werden wir perspektivisch weitere Projekte auf der Insel umsetzen, um die sozialen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Themen auf der Insel zu adressieren.

Was kostet die Einlage? Gibt es eine Mindesteinlage? Welchen Gewinn gibt es? Gibt es eine Nachschusspflicht?

Ein Anteil und damit die Mindesteinlage kostet 150,00 EUR.

Eine Gewinnausschüttung ist voraussichtlich ab dem 3. Geschäftsjahr mit einer vorsichtigen Schätzung von 5% Nettorendite möglich, sofern die Generalversammlung das beschließt. Üblich ist es, die ersten 3-5 Jahre Überschüsse in der Unternehmung zu belassen, um die Betriebssicherheit sicherzustellen.

  • Mitglieder haften nur mit ihrer Einlage.
  • Es gibt keine Nachschusspflicht.
Wie viel Geld wird jetzt benötigt?
  • Plan A

Mindestens 1,3 Mio. EUR zum Kauf der Insolvenzmasse und klassische Fremdfinanzierung/Förderung der Investitionen mittels Belastung der Liegenschaften.

Dieses Modell wird von fast allen favorisiert und würde eine gänzlich andere Ausgangssituation der Werte in der Bilanz darstellen.

  • Plan B

Mindestens 1,3 Mio. EUR (1,1 Mio. Investment und 200 Tsd. EUR zur anderweitigen Verrechnung) und Eintritt in ein Erbbaurecht mit der Gemeinde.

  • Plan C (Ideales Modell)

2,35 Mio. EUR (1,1 Mio. Investment und 1,25 Mio. Kauf der Insolvenzmasse direkt über die Genossenschaft ohne Beteiligung der Gemeinde)

  • Plan D

Maximal nach oben offen (für mögliche zukünftige Themen)

Wofür wird das Geld benötigt? Wofür wird das Geld ausgegeben?

Wir wollen als Pilotprojekt unseren Halunder Bakker, einen modernen Lebensmittel-Betrieb samt Bäckerei, Konditorei und Vollküche mit Kantine, realisieren.

Damit werden nicht nur wieder frische Bäcker- und Konditorwaren zurück auf die Insel kommen, sondern wir werden uns auch darum kümmern, den Halunder Bakker als sozialen Treffpunkt zu gestalten.

Neben diesem Pilotprojekt erlaubt es die Satzung auch in die Zukunft zu schauen, und strategische Themen, wie Energie, sozialen Wohnbau, Landschaftspflege uvm. forcieren.

Was macht die Geschäftsführung (Vorstand) einer Genossenschaft?

Der Vorstand ist das zentrale Leitungsorgan. Seine Kernaufgabe ist dafür zu sorgen, dass die Genossenschaft wirtschaftlich gesund, rechtlich sauber und im Sinne der Mitglieder geführt wird. Er führt die Geschäfte eigenverantwortlich, aber unter Kontrolle von Aufsichtsrat und Generalversammlung.

Die Aufgaben sind umfangreich und lassen sich in mehrere Bereiche gliedern:

  1. Strategische Aufgaben
  2. Entwicklung der langfristigen Ausrichtung der Genossenschaft
  3. Zielsetzungen, die dem Förderzweck entsprechen (z. B. günstiger Wohnraum, gemeinsame Vermarktung, Energieversorgung, Einkaufsvorteile usw.)
  4. Planung von Investitionen und größerer Projekte
  5. Operatives Tagesgeschäft
  6. Organisation des laufenden Betriebs
  7. Leitung von Mitarbeitenden & Strukturierung klarer Abläufe
  8. Vertragsabschlüsse (z. B. mit Lieferanten, Kunden, Banken, etc.)
  9. Erstellung Wirtschaftspläne, Budgets und regelmäßige Berichte
  10. Finanzielle Verantwortung
  11. Buchführung, Jahresabschluss und Liquidität
  12. Überwachung der wirtschaftlichen Lage und Nachsteuerung bei Bedarf
  13. Vorbereitungen und Aufarbeitung von Prüfungen des Genossenschaftsverbands
  14. Mitgliederbezogene Aufgaben
  15. Umsetzung des Förderauftrags der Mitglieder
  16. Information von Mitgliedern über wichtige Entwicklungen
  17. Vorbereitung der Generalversammlung und Ausführung der dort gefassten Beschlüsse
  18. Entscheidung über Aufnahme oder Ausschluss von Mitgliedern (gemäß Satzung)
  19. Rechtliche & organisatorische Pflichten
  20. Sorgfaltspflicht zur Einhaltung von Gesetzen, der Satzung und von Richtlinien
  21. Verantwortung für Compliance, Datenschutz, Arbeitssicherheit usw.
  22. Repräsentation der Genossenschaft nach außen (z. B. gegenüber Behörden und Partnern oder in Verhandlungen)
  23. Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat
  24. Regelmäßige Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat
  25. Einholung von Genehmigungen für bestimmte Geschäfte (je nach Satzung)
  26. Umsetzung von Empfehlungen und Vorgaben des Aufsichtsrats
Was macht der Aufsichtsrat einer Genossenschaft?

Der Aufsichtsrat ist das zentrale Kontroll- und Beratungsorgan. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Geschäftsführung zu überwachen, die Interessen der Mitglieder zu schützen und eine solide, verantwortungsvolle Entwicklung der Genossenschaft sicherzustellen.

Die Aufgaben sind durchaus vielschichtig:

  1. Überwachung des Vorstands. Der Aufsichtsrat überwacht, ob der Vorstand:
  2. wirtschaftlich sinnvoll handelt,
  3. die Gesetze (insbesondere das Genossenschaftsgesetz),
  4. die Satzung und
  5. die Beschlüsse der Generalversammlung einhält.
  6. Dazu prüft er regelmäßig: den Geschäftsverlauf, die finanzielle Situation, Risiken und strategische Weichenstellungen.
  7. Prüfung und Kontrolle. Der Aufsichtsrat kontrolliert konkret:
  8. Jahresabschluss & Lagebericht,
  9. Prüfungsberichte der Genossenschaftsverbände,
  10. Finanz- und Investitionsplanung,
  11. Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.
  12. Oft arbeitet der Aufsichtsrat dabei eng mit dem genossenschaftlichen Prüfungsverband zusammen, der gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen durchführt.
  13. Beratung und Unterstützung des Vorstands. Neben der Kontrolle hat der Aufsichtsrat auch eine beratende Funktion. Er unterstützt den Vorstand z. B. bei:
  14. strategischen Entscheidungen,
  15. großen Investitionen,
  16. wirtschaftlichen Herausforderungen.
  17. Die Idee ist nicht „Kontrolle gegen den Vorstand“, sondern Kontrolle und Beratung für eine gesunde Genossenschaft.
  18. Vertretung der Mitgliederinteressen. Die Mitglieder wählen den Aufsichtsrat – daher hat dieser die Aufgabe, ihre Interessen zu wahren. Er achtet darauf, dass:
  19. Transparenz herrscht,
  20. wirtschaftliche Stabilität gesichert bleibt,
  21. die genossenschaftlichen Grundprinzipien (Selbsthilfe, Selbstverwaltung, Selbstverantwortung) eingehalten werden.
  22. Bestellung und Abberufung des Vorstands. Eine der wichtigsten Befugnisse:
  23. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand,
  24. schließt Anstellungsverträge,
  25. beurteilt dessen Arbeit,
  26. und kann den Vorstand bei Pflichtverstößen abberufen.
  27. Damit nimmt er wesentlichen Einfluss auf die Führung der Genossenschaft.
  28. Zusammenarbeit mit der Generalversammlung. Der Aufsichtsrat:
  29. erstattet der Generalversammlung Bericht über seine Tätigkeit,
  30. legt seine Prüfungen dar,
  31. gibt Empfehlungen und Stellungnahmen zu wichtigen Beschlussvorlagen (z. B. Jahresabschluss, Gewinnverteilung).
  32. Er ist somit ein Bindeglied zwischen Mitgliedern und Vorstand.
  33. Mitwirkung an grundlegenden Entscheidungen. Der Aufsichtsrat muss i.d.R. bestimmten Maßnahmen zustimmen, z. B.:
  34. größeren Investitionen,
  35. Kreditaufnahmen,
  36. Änderungen strategischer Ziele,
  37. Erwerb oder Verkauf wesentlicher Vermögenswerte.